Beginnst du eine betriebliche Ausbildung, stellst du spätestens nach dem ersten Monat mit Blick auf das Konto fest, dass von der Ausbildungsvergütung Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden: Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen Anteil in diese Versicherungen ein. Ist die Ausbildungsvergütung sehr gering (unter 325 Euro), übernimmt der Arbeitgeber sogar die gesamten Beiträge. Wer bisher über die Familie kostenlos krankenversichert war, muss mit Beginn der Ausbildung eine eigene Krankenversicherung abschließen.
Gut zu wissen: Die Beiträge sind bei allen Anbietern gleich, nur die Leistungen können sich im Detail unterscheiden. Es lohnt sich also, bei der Wahl der Krankenversicherung darauf ein Auge zu haben. Zudem sollte jeder Mensch eine Haftpflichtversicherung haben, die einspringt, wenn man mal etwas einen Schaden davonträgt. Möglicherweise springt da noch die Versicherung der Eltern ein. Das sollte jedoch unbedingt abgeklärt werden und im Zweifelsfall sollte eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Denn schon kleine Schäden können sehr teuer werden.