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Frauen in Führungspositionen

Wusstest du, dass gerade einmal jede fünfte Führungsposition in Deutschland mit einer Frau besetzt ist?

Dabei würden sich die allermeisten Unternehmen durchaus zur Gleichberechtigung bekennen, doch das scheint nicht zu genügen:

Viele Studien belegen, dass herkömmliche Strukturen schwierig auf freiwilliger Basis geändert werden können. Gründe dafür sind außerdem auch, dass Führungspostitionen am liebsten Nachwuchs fördern, der ihnen ähnlich ist. Das heißt ist bereits ein Mann in der Führungspostition, wird dieser auch wieder zu einem männlichen Nachfolger tendieren.

Seit August 2021 gilt das zweite Führungspositionen-Gesetz. Dies besagt, dass es eine Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen von börsennotierten Unternehmen geben muss: Ab drei Personen im Vorstand muss mindestens eine Frau berufen werden.

Zudem müssen sich die Unternehmen Ziele für die Beteiligung von Frauen auf den oberen Führungsebenen setzen – ist es null, drohen Bußgelder.

Doch immerhin gibt es seit 2015 das erste Führungspositionen-Gesetz. Es wurden Quoten für den Frauenanteil in Aufsichtsräten bestimmter Unternehmen festgelegt. So stieg der Frauenanteil an. Er liegt jetzt bei rund 35 Prozent, verglichen mit 20 Prozent in Unternehmen, die nicht der Quote unterliegen. Das zeigt, dass Gesetze wirken, um die Gleichberechtigung in der Arbeitswelt voranzubringen.

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